Publisher Tax Details DE

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Contents

Rechnungsdokumente

Wo sind meine Rechnungsdokumente?

Wenn Sie Ihre Steuerdetails nach dem 31. Januar 2021 erfolgreich komplettiert und gespeichert haben, stehen Ihnen die Rechnungsdokumente noch nicht zur Verfügung.

Bitte geben Sie Ihre Steuerdetails an, damit wir mit diesen Angaben Ihre Gutschriften rechtzeitig für die nächste Auszahlungsdurchführung erstellen können.

Wenn Ihnen ab Februar 2021 noch Gutschriften fehlen, sind diese am folgenden Mittwoch nach der Angabe Ihrer Steuerdetails verfügbar.


Steuerdetails Publisher

Warum muss ich meine Steuerdetails angeben?

Neben den Bankkontodaten müssen wir auch Ihre Steuerdetails erfassen, damit wir Ihnen Ihre Provisionen auszahlen können. Außerdem können wir Ihnen dadurch gemäß den Steuervorschriften Ihres Landes Gutschriften (Selbstfakturierungsbelege zukommen lassen.

Wo kann ich meine Steuerdetails eingeben?

Melden Sie sich in der Benutzeroberfläche an und gehen Sie zu Account > Auszahlungsdetails. Dort können Sie oben auf der Seite Ihre Steuerdetails eingeben.



Welche Steuerdetails werden benötigt?

Steuersitz

Dabei handelt es sich um das Land, in dem Ihr Unternehmen steuerlich registriert ist. Der Steuersitz wird üblicherweise von einer Steuerbehörde Ihres Landes bestätigt, wenn Sie Ihr Unternehmen registrieren. Manchmal verlangen die Steuerbehörden weitere Unterlagen von uns; in diesem Fall müssen wir Sie ggf. um einen Nachweis Ihres Steuersitzes bitten.

Ihr Steuersitz stimmt möglicherweise nicht mit den Regionen überein, in denen Sie tätig sind. Wenn Sie zum Beispiel in Großbritannien tätig sind, aber in Malta steuerlich registriert sind, müssen Sie Malta als Ihren Steuersitz angeben.

Wenn Ihr Unternehmen in der Türkei registriert ist, siehe Besondere Bedingungen für Publisher mit Steuersitz in der Türkei.

Art des Unternehmens

Dabei handelt es sich um die Rechtsform, unter der Sie Ihr Unternehmen betreiben. Eine der beiden folgenden Arten ist möglich:

  • Eingetragenes Unternehmen

Bei Ihrem Unternehmen handelt es sich um eine Registered Company , wenn es offiziell nach dem Gesellschaftsrecht Ihres Landes gegründet wurde (z.B. als Ltd., Inc., GmbH, s.a.r.l., sp.z.oo, BV, AB) und wenn es bei den zuständigen Behörden als juristische Person registriert ist z. B. beim Registrar of Companies, Companies House.

  • Einzelunternehmen

Sie sind ein Einzelunternehmen, wenn Sie als Einzelperson das Unternehmen betreiben und besitzen, ohne dass es als juristische Person registriert ist. Einzelunternehmen können gemäß den lokalen Steuervorschriften umsatzsteuerpflichtig sein oder auch nicht.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie umsatzsteuerpflichtig sind oder Ihre Umsatzsteuer anmelden müssen, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.


In Brasilien registrierte Publisher haben zusätzlich die Möglichkeit, die folgende Art des Unternehmens auszuwählen:

  • MEI (KLeinstunternehmer)

Sie gelten als individueller Mikrounternehmer (MEI), wenn Sie ein Einzelunternehmer sind, dessen Bruttoumsatz 81.000,00 BRL pro Jahr nicht übersteigt. Als MEI können Sie ein Unternehmen gründen und eine brasilianische Steueridentifikationsnummer beantragen.

Firmenname (Publisher-Name)

Dabei handelt es sich um den im Handelsregister eingetragenen Namen Ihres Unternehmens. Wenn Sie Einzelunternehmer sind, geben Sie bitte Ihren Vor- und Nachnamen an.

Umsatzsteuerdaten

Sie werden gefragt, ob Sie eine europäische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben. Wenn Sie in der EU steuerlich registriert sind, müssen Sie Ihre Umsatzsteuer-ID angeben. Wenn Sie keine Umsatzsteuer-ID haben, müssen Sie die in Ihrem Land geltende Steuernummer angeben.

Wenn Sie Publisher in Großbritannien sind und in Großbritannien umsatzsteuerpflichtig sind, müssen Sie entweder Ihre vorhandene Umsatzsteuer-ID oder Ihre britische Steuernummer angeben, damit auf allen Rechnungsdokumenten der geltende britische Mehrwertsteuersatz ausgewiesen wird.

Steuerprüfbeleg

Ein Steuerprüfbeleg ist ein beliebiges Schreiben oder eine Bescheinigung, worin Ihre Steuerdetails aufgeführt sind. In der Regel handelt es sich dabei um eine von den Steuerbehörden Ihres Landes ausgestellte Bescheinigung.

Gegebenenfalls verlangen wir von Ihnen, entsprechende zusätzliche Unterlagen hochzuladen, wenn wir von den lokalen Steuerbehörden aufgefordert werden, weitere Angaben zu den Publishern vorzulegen.

In den USA registrierte Publisher müssen das Formular W-9 einreichen, damit wir die entsprechenden Formulare 1099 für die US-Steuerbehörden ausfüllen und dort einreichen können.

Anschriftdaten

Eine vollständige Anschrift Ihres Unternehmens mit

  • Hausnummer
  • Straße
  • zusätzlichen Adressangaben (optional)
  • Stadt
  • Bundesland oder Provinz
  • Postleitzahl

Bei einem eingetragenen Unternehmen müssen Sie als Anschrift den Geschäftssitz angeben, der bei den Steuerbehörden als Steuersitz registriert ist.

Wenn Sie als Publisher in den USA ansässig sind, müssen Sie auch den Staat als Teil Ihrer Anschrift angeben, damit er auf die Rechnungsdokumente gedruckt werden kann

Hinweis: Gegebenenfalls müssen Sie Ihre Steuerdetails aktualisieren, damit sie den Daten entsprechen, mit denen Sie bei der Steuerbehörde Ihres Landes registriert sind.

Was hat sich auf dem Steuerdetails-Formular im Dezember 2020 geändert?

Die finanzbezogenen Daten wurden aktualisiert und werden nun strukturierter und transparenter dargestellt.

  • Sie können nun das Land (Steuersitz) angeben, in dem Ihr Unternehmen registriert ist, auch wenn es von den Geschäftsregionen Ihres Unternehmens abweicht.
  • Sie können eine Umsatzsteuernummer angeben (abhängig von Ihrem Steuersitz).
  • In den USA ansässige Publisher können das Formular W-9 vorlegen, um nachzuweisen, dass sie keiner Sicherungseinbehaltung unterliegen, so dass wir den gesamten Provisionsbetrag auszahlen können.

Ab dem 1. Februar 2021 können Sie Ihre Selbstfakturierungsbelege (Gutschriften) und Auszahlungsbenachrichtigungen unter Reports > Auszahlung > Historie im pdf-Format herunterladen.

Was muss ich tun?

Wenn Sie sich vor dem 15. Dezember 2020 als Publisher registriert haben, müssen Sie Ihre Steuerdetails in Ihrem Awin-Account prüfen und aktualisieren. Bei Ihrer letzten Anmeldung in der Awin-Benutzeroberfläche wurden Sie bereits zur Aktualisierung dieser Daten aufgefordert. Bitte prüfen Sie diese Daten und geben Sie bis spätestens 31. Januar 2021 Ihre aktuellen Steuerdetails ein, damit wir Ihre Provisionen weiterhin korrekt auszahlen können.

Warum ist mein Land nicht auf der Liste der Steuersitze aufgeführt?

Wenn Ihr Land im Dropdown-Menü unter Steuersitz nicht aufgeführt ist, werden unsere Dienste in Ihrem Land nicht angeboten und Sie können mit uns derzeit leider keine Geschäfte tätigen.


Besondere Bedingungen für Publisher mit Steuersitz in der Türkei

Wenn Ihr Steuersitz die Türkei ist, gelten die folgenden zusätzlichen Bedingungen:

  • Alle Provisionswerte auf der Plattform sind brutto (inklusive aller anfallenden Steuern).

Sobald Provisionen für die Rechnungserstellung bereitstehen, erhalten Sie in Ihrem Account eine Auszahlungsbenachrichtigung von AWIN Ltd. Sobald eine Auszahlungsbenachrichtigung vorliegt, sind Sie berechtigt, eine Rechnung an AWIN Ltd. auszustellen.

  • Adressieren Sie die Rechnung an AWIN Ltd., 5th floor, 2 Thomas More Square, London, E1W 1YN, VAT No. GB766 0309 30.
  • Die Angaben auf der Rechnung müssen mit denen der Auszahlungsbenachrichtigung übereinstimmen, insbesondere im Hinblick auf Währung, Gesamtsumme (brutto, inklusive aller anfallenden Steuern) und Referenznummer.
  • Der Rechnungsbetrag wird auf das Konto überwiesen, das in den Auszahlungsdetails Ihres Publisher-Accounts angegeben ist, unabhängig davon, welche Bankverbindung auf der Rechnung steht.
  • Im Bereich Auszahlungsdetails Ihres Publisher-Accounts können Sie die Auszahlungswährung ändern (in z. B. Türkische Lira).
  • Die Rechnung wird innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt durch AWIN Ltd. beglichen.

Privacy

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